Die "Papstglocke" und die
"Kirchgang-Glocke" in der Turmlaterne
Zwei Glocken haben ihren Platz in der Turmlaterne als klingender Abschluss von Mitteleuropas größter Zwiebelkuppel. Eine Glocke läutete zum Kirchgang, bei Taufen und Hochzeiten und wird auch noch heute dazu geläutet, allerdings nicht mehr von Hand. Die andere Glocke kann auch bis heute nur von Hand geläutet werden. Zu diesem Zwecke hängt ein altes Hanfseil von der Turmlaterne durch den Dachboden und die Fenstergalerie bis hinein in die Türmerwohnung. Diese Glocke darf nur am Patrozinium des Hl. Martin und zur Begrüßung des neuen Jahres vom Türmer von Hand geläutet werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wird in Rom ein neuer Papst gewählt, so wird diese Glocke dem Papst zu Ehren geläutet und hat daher vom Volksmund den Namen Papstglocke bekommen. Es ist ein großes Verfehlen, wenn diese Glocke zu einem anderen Zweck als den erwähnten geläutet wird und wenn in alter Zeit einmal ein Türmer um ein paar Groschen diese Glocke zu "jemandes Ehr" geläutet hat, so hat es demjenigen selten Gutes gebracht.
Die "Henkersglocke",
die Glocke der Turmuhr
an der Westwand
Die erste Uhr der Stadt schlug vom Schelmenturm herab, das Steuerbuch von 1521 erwähnt diese „horolay" (lateinisch horologium = die Uhr). Die Verantwortlichen der Stadt ließen 1857 und 1884 die
gräfliche Burg mit dem Schelmenturm jedoch abreißen. Der Martinsturm besaß zu dieser Zeit auch eine Uhr mit Schlagwerk, welche nach dem Abriß des Schelmenturms nun mehr die einzige in der
Oberstadt war und ist und deren Glocke bis heute zur vollen Stunde jeweils die Uhrzeit und zur halben Stunde je einmal läutet.
Auch wurde diese Glocke den Verurteilten auf dem Weg zur Richtstätte von Hand geläutet und heißt deshalb Henkersglocke,
frei nach dem Sprichwort: "Dem schlägt sein letztes Stündlein".
Quelle: Stadtarchiv Mag.Thomas Klagian